Fachvorträge für Aufsichtsrat, Beteiligungsmanagement und -controlling (inkl. Europäisches Beihilfenrecht)

Erfolgreich seit über 10 Jahren aus der Praxis für die Praxis

Vorträge

1. Vortrag: „Die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand“

-Potential und Grenzen des öffentlichen Sektors- Dieser Vortrag dient zum Einstieg in das Thema Beteiligungsmanagement. Bundesweit wird inzwischen rund 50 % der öffentlichen Daseinsvorsorge mit Hilfe von Organisationseinheiten in privatrechtlicher Rechtsformen (meist GmbH) dem Bürger gegenüber erbracht. Der Vortrag erläutert die Gründe für die von Kritikern als „Flucht in das Privatrecht“ genannten Organisationsentscheidungen vieler Gebietskörperschaften.

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2. Vortrag: Strategie für eine effiziente Beteiligungsverwaltung und -organisation

-Effiziente Beteiligungssteuerung durch massgeschneiderte Lösungen – Die Organisation des Beteiligungsmanagements sind bundesweit sehr unterschiedlich gestaltet. Hinsichtlich der organisatorischen Ansiedlung des Beteiligungsmanagements werden sowohl Lösungen innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung gewählt. Gleichwohl ist die verwaltungsinterne Ansiedlung des Beteiligungsmanagements mit einem zentralen Verwaltungsansatz nach wie vor der ganz typische Lösungsansatz für den kommunalen Bereich.  Die Organisation

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3. Vortrag: Effizienzsteigerung und Ressourcenoptimierung durch klare Regelungen zur Steuerung von Beteiligungen

– Richtlinie guter Unternehmensführung PCGK für die Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen – Inzwischen haben sich bundesweit viele Städte und Gebietskörperschaften mit einem sog. Public Corporate Governance Kodex (kurz: PCGK) verpflichtet, eine gute, verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle bei ihren Beteiligungsunternehmen zu sichern. Analog zu den jeweils geltenden Gemeinde- und Kreisordnungen soll sich diese Steuerung am Gemeinwohl

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4. Vortrag: Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder in öffentlichen Unternehmen

-Rechte und Pflichten- Öffentliche Unternehmen haben in der der Finanz- und Wirtschaftskrise bewiesen, dass auch unter der Federführung der öffentlichen Hand erfolgreich gewirtschaftet werden kann. Mehr denn je tragen diese Unternehme verlässlich zur Daseinsvorsorge für die Bürger bei. Die häufigste Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Im Aufsichtsrat oder einem entsprechenden Überwachungsorgan wird

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5. Vortrag: Effizienzprüfung und Evaluierung der Arbeit der Aufsichtsräte bzw. Betriebskommission

– Professionalisierung der Gremienarbeit von Mandatsträgern der öffentlichen Hand – Die rechtlichen Anforderungen an die erfolgreiche Aussichtsratsarbeit hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Der Aufsichtsrat sollte deshalb regelmässig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen. Im Rahmen des Vortrags wird eine standardisierte Hilfe, die sich an den gesetzlichen Regelungen orientiert, vorgestellt. Der sog. Evaluierungsbogen wurde

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6. Vortrag: Steuerung durch ein effektives Berichtswesen

– Operatives Controlling – Der Anspruch an die Steuerung und Transparenz der Unternehmensführung bei öffentlichen Unternehmen ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen; eine Entwicklung, die sich in jüngster Zeit noch verstärkt hat. Eine Reihe von Bilanzskandalen und nicht zuletzt die Finanzkrise waren Auslöser mehrerer Gesetzesänderungen, die jeweils eine Verbesserung von Steuerung und Transparenz sowie

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7. Vortrag: Beteiligungsmanagement 4.0

– Effizienzsteigerung durch Digitalisierung – Die in den letzten Jahren stetig gestiegenen quantitativen und qualitativen Anforderungen an das Beteiligungsmanagement kann aufgrund der personellen Ressourcenknappheit häufig nur mit Hilfe einer modernen datenbankorientierten Software nachhaltig erfüllt werden. Wie wichtig die konsequente Digitalisierung der Arbeitsprozesse ist hat nicht zuletzt auch ganz aktuell die Auswirkung der COVID19-Pandemie auf das

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8. Vortrag: Auswirkungen des Europäischen Beihilfenrechts auf das Beteiligungsmanagement

-Überblick über die relevante Regelungen und Begrifflichkeiten- Dieser Vortrag gibt einen Einstieg in eines der komplexesten und schwierigsten Themen des Beteiligungsmanagements. Denn häufig sind schon die Begrifflichkeiten Europäischer Institutionen nicht leicht verständlich. Verbotene Beihilfen nach Artikel 107 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, besser bekannt als Teil des sog. Lissabon-Vertrages) ist jeder

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9. Vortrag: Überprüfung des Beteiligungsportfolios im Rahmen der EU-beihilfenrechtlichen Regelungen

-Praxisbeispiel der operativen Umsetzung- Angesichts der erheblichen finanziellen Risiken setzte sich beim Beteiligungsmanagement der Stadt Frankfurt a.M. bereits nach Erlass des sog. Monti-Pakets und unter dem Eindruck der weiteren Rechtsentwicklung (sog. Almunia-Paket) die Erkenntnis durch, dass die wirtschaftlichen Risiken die mit dem EU-Beihilferecht verbunden sind eine gründliche und fachkundige Aufarbeitung notwendig machen. In dem Praxisbericht

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10. Vortrag: Das Berichtswesen der Trennungsrechnung von betrauten Unternehmen

-Pflicht zur Transparenz und Kontrolle- Der sog. Betrauungsakt als Rechtsakt einer staatlichen Stelle (z.B. Gebietskörperschaft), durch den einen Beteiligungsunternehmen die Durchführung einer gemeinwohlorientierten Tätigkeit (Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, kurz DawI) übertragen wird, reicht allein nicht aus. Vielmehr bedarf es Parameter für die Berechnung, Überwachung und etwaige Änderung der Ausgleichszahlung sowie Vorkehrungen, die getroffen werden,

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11. Vortrag: Die Überkompensationskontrolle (ÜKK) im Rahmen der EU-Beihilfen Gewährung

-Reporting und ÜKK-Kontrolle- Ziel des Betrauungsverfahrens ist es, eine Überkompensation bzw. einer Quersubventionierung anderer erwerbswirtschaftlicher Unternehmensbereiche zu verhindern. Der Artikel 6 des Beschlusses der Kommission vom 20.12.2011 [K(2011) 9380] sieht eine regelmäßige Kontrolle der Höhe der Ausgleichszahlungen, die begünstigten (Beteiligungs-) Unternehmen erhalten vor. Hiernach haben alle Verwaltungsebenen im Rahmen ihrer Zuständigkeit sicherzustellen, dass die vorgesehene

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12. Vortrag: EU-Beihilfenrecht – „Konzernbetrachtung“ auf kommunaler Ebene

-Auswirkungen des EU-Beihilfenrechts auf die Kernverwaltung- Die Frage, ob die Gebietskörperschaften in Deutschland grundsätzlich als Obergesellschaft ihres gesamten Beteiligungsportfolios zu gelten haben, ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass häufig bereits weit über 50 % der Daseinsvorsorgeleistung der Gebietskörperschaften für den Bürger in rechtsformprivatisierter Form (also über kommunale Beteiligungsunternehmen) und nicht durch die Kernverwaltung erbracht

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13. Vortrag: Risikomanagement und -controlling als Frühwarnsystem im Konzernverbund

-Praxisbeispiel: Das Risikomanagement des Beteiligungsmanagements der Stadt Frankfurt a.M.- In Zeiten zunehmender kommunaler Aufgaben, reduzierter Finanzierungsspielräumen und hoher Leistungserwartungen der Öffentlichkeit gewinnt das Risikobewusstsein zunehmend auch in Städten und Gemeinden an Bedeutung. Entgegen der Regelungen (nach dem Aktiengesetz und analog auch nach dem GmbH-Gesetz) für die Beteiligungsgesellschaften existieren zwar für den „Konzernverbund“ Stadt bzw. Kommune

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14. Vortrag: Compliance für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen

-Compliance für mittlere und kleine GmbH’s- Wenn man Compliance als das Befolgen von Regeln jedweder Art versteht, die der unternehmerischen Betätigung vorgegeben sind, ist es wichtig, dass die Kultur der Unternehmen bereits eine Anfälligkeit verhindert, ohne das es einer Überorganisation im Einzelnen bedarf. Dabei sind Korruption und Verletzung von Datenschutz und IT-Sicherheit neben weiteren unternehmensindividuellen

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15. Vortrag: „Der strategische Aufsichtsrat“

-Der Aufsichtsrat auf „Augenhöhe“ mit der Geschäftsführung- Zur Erfüllung einer guten Unternehmensverfassung (sog. good corporate governance) ist die Rolle des Aufsichtsrats auf  „Augenhöhe“ mit der Geschäftsführung zu sehen. Besonders unternehmenspolitische / strategische Fragenstellungen (Gemeinwohlorientierung vs. Wirtschaftlichkeit) treten somit – nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage der öffentlichen Hand – bei kommunalen Unternehmen in

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16. Vortrag: „Geschäftsführer professionell bestellen“

-Auswahl, Anstellung/Bestellung, Vergütung, Abbestellung- Die Bedeutung öffentlicher Unternehmen bei der Bereitstellung bestimmter Leistungen der Daseinsvorsorge (wie z.B. in der Energiewirtschaft, der Entsorgung, dem Verkehr oder dem Gesundheitswesen) steigt kontinuierlich an. Dabei stehen die Unternehmen der öffentlichen Hand in einer ganzen Reihe von Bereichen im direkten oder indirekten Wettbewerb mit privatwirtschaftlichen Unternehmen. Deshalb gewinnt die Frage,

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17. Vortrag: Melde- und Berichtspflicht der öffentlichen Hand als Beihilfen gewährende Stelle

Die öffentliche Hand unterliegt, wenn sie staatliche Zuschüsse ihren Beteiligungsunternehmen gewährt (als sog. Beihilfen gewährende Stelle), einer Melde- und Berichtspflicht gegenüber der EU-Kommission. Dabei bestehen für die einzelnen Legitimationsinstrumente (wie z.B. Betrauungen nach dem Freistellungsbeschluss, Beihilfen nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung oder Betrauungen nach der VO EU 1370/2007) durchaus unterschiedliche Regelungen. Die Mitgliedstaaten sind gemäß Artikel 8 verpflichtet, während des gesamten Betrauungszeitraums

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18. Vortrag: Effizientes und nachhaltiges Beteiligungsmanagement durch prozessorientiertes Handeln

Der langjährige Trend zur Ausgliederung und Privatisierung von Aufgaben der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand erfordert ein effektiv aufgestelltes Beteiligungsmanagement. Dabei kann den stetig steigenden quantitativen und qualitativen Anforderungen an das Beteiligungsmanagement, insbesondere vor dem Hintergrund der begrenzten Ressourcen der öffentlichen Hand, nur mit der konsequenten Stärkung der internen und externen Geschäftsprozesse begegnet werden. In dem

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19. Vortrag: „Die strukturierte Wirtschaftsplananalyse“

Neben der Quartalsberichterstattung und dem Jahresabschluss kommt dem Wirtschaftsplan für den Aufsichtsrat und für das Beteiligungsmanagement in seiner Anteilseignerfunktion eine zentrale Bedeutung zu. Der Wirtschaftsplan dient der Konkretisierung der Planung und ist Grundlage für die Geschäftsführung. Die Geschäftsführung hat für jedes Geschäftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen und dem zuständigen Organ (Aufsichtsrat und/oder Gesellschafterversammlung) so rechtzeitig vorzulegen,

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20. Vortrag: Change Management in der Beteiligungsverwaltung – Vom passiven Verwalten zum aktiven Steuern

Die Beteiligungsverwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen befinden sich seit geraumer Zeit in einem Professionalisierungsprozess. Mit über 18.000 Unternehmen im öffentlichen Sektor ist das Thema schon lange kein Nischenthema mehr. Häufig werden in den Gebietskörperschaften schon weiter über 50 % der Daseinsvorsorgeleistungen für den Bürger nicht mehr durch die sog. Kernverwaltung sondern in rechtsformprivatisierter Form

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21. Vortrag: „Defizitabdeckung und EU-Beihilfen – formale Betrauung oder AGVO -“

Die EU-Kommission hat (mit der sog. kleinen AGVO-Reform) am 17. Mai 2017 neue Beihilfevorschriften genehmigt, nach denen bestimmte öffentliche Fördermassnahmen u.a. für Hafen, Flughäfen und Kultur unter bestimmten Bedingungen in den Anwendungsbereich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung  (AGVO) fallen und somit nicht mehr durch formalen Betrauungsakt oder durch ein aufwendiges Notifizierungsverfahren legitimiert werden müssen. In der Praxis

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22. Vortrag: EU-Beihilfenrecht – Abgrenzung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit -(inkl. Handelsbeeinträchtigung und Binnenmarktrelevanz)

– Abgrenzung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit (inkl. Tb der Handelsbeeinträchtigung) – (neu) Gemäß Art. 107 Abs. 1 AEUV liegt eine verbotene Beihilfe vor, wenn staatliche Mittel für bestimmte Unternehmen den Wettbewerb verfälschen sowie den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigt. Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umfasst der Begriff  des Unternehmens jede eine wirtschaftliche Tätigkeit

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23. Vortrag: Herausforderungen der Covid19-Pandemie für den Konzernverbund Stadt aus Sicht des Beteiligungsmanagements

Die Covid19-Pandemie verstärkt und beschleunigt die Veränderungen der Kommunalverwaltung und öffentlichen Unternehmen vor dem Hintergrund der Mega-Trends Digitalisierung und demographischer Wandel. Im Praxisbericht wird aufgezeigt wie durch kluge Organisation der internen Prozesse mit Hilfe moderner datenbankorientierten Software eine nachhaltige Steuerungsfunktion für den Konzernverbund Stadt Frankfurt a.M. zu jeder Zeit aufrechterhalten wurde. Dabei war die Ausgangslage

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24. Vortrag: Der PCG als Mittel zur Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit

Der PCGK Frankfurt am Main zeichnet sich durch seine Konkretheit hinsichtlich Regelungstiefe- bzw. –umfang einzelner Regelungsfelder aus. Der Konkretisierungsgrad in vielen Bereichen der Ausgestaltung der Aufgaben und Zuständigkeiten der Organe der städtischen Beteiligungsunternehmen sowie die Beteiligten der Stadt ist im Vergleich zur PCGK Landschaft Deutschlands beispielshaft. Hervorzuheben ist die umfangreiche Berichterstattung der Organe untereinander sowie

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25. Vortrag: Auswirkungen der COVID19-Pandemie auf das EU-Beihilfenrecht für Unternehmen des öffentlichen Sektors in Deutschland

Kommunale Beteiligungsunternehmen sind seit März 2020 von der COVID-19-Pandemie ebenso betroffen wie private Unternehmen. Dabei hatten Sie zunächst in der Regel keinen Zugang zu Förderprogrammen, müssen also vom jeweiligen Träger unterstützt werden. Die EU-Kommission wertet die COVID-19-Pandemie als Fall des Art. 107 Abs. 2 b) AEUV, so dass Beihilfen, die den Ausgleich von Schäden durch

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26. Vortrag: Der kommunale Aufsichtsrat in der Wechselwirkung zum Anteilseigner Stadt

Auf Basis der regulativen Rahmenbedingungen der (hessischen) Gemeindeordnung, des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt am Main und den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen gemäß GmbH-Gesetz und Aktiengesetz, erfolgt die Steuerung der städtischen Beteiligungsunternehmen im Konzernverbund Stadt Frankfurt a.M. über die Anteilseigner Funktion in die Gesellschafterversammlung. Dabei obliegt dem Magistrat („Stadtregierung“) als gesetzlicher Vertreter der Stadt Frankfurt

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27. Vortrag: Der Jahresabschluss als Eckpfeiler des Controlling-Zyklus

Der Jahresabschlussanalyse als Eckpfeiler des Controllings bekommt – nicht nur wegen den aktuellen Rahmenbedingungen (Stichwort: COVID-19-Pandemie / Energiekrise aufgrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine) – eine immer wichtigere Bedeutung im Beteiligungsmanagement/-controlling. Neben dem Quartalsreporting (inklusive FC) ist der Jahresabschluss für den Aufsichtsrat und den Gesellschafter von entscheidender Bedeutung. Der Jahresabschluss dient der Rechenschaftslegung, der

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28. Vortrag: Anforderungen an Betriebskommissionsmitglieder von Eigenbetrieben

-Rechte und Pflichten- Das den Gemeinden durch Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz garantierte Selbstverwaltungsrecht umfasst auch das Recht auf wirtschaftliche Betätigung. Bei der Wahl der Rechtsform der wirtschaftlichen Betätigung kommt der Gemeinde ein weiter ermessensspielraum zu. Die Gemeinde kann zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rechtsform wählen. Die typischste öffentliche-rechtliche Organisationsform ist der Eigenbetrieb. Auch wenn Eigenbetriebe

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29. Vortrag: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Public Sektor

Die Europäische Kommission hatte im April 2021 ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht. Nach Verabschiedung durch das EU-Parlament soll die Richtlinie nun in nationales Recht umgesetzt werden (im Laufe 2023). Die Umsetzung der CSRD-Berichtspflichten hat erstmalig im Jahr 2026 für das Jahr 2025 zu erfolgen. Berichtspflichtig sind grundsätzlich große Kapitalgesellschaften, die

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30. Vortrag: Resilienz im demographischen Wandel und Arbeitsverdichtung (neu)

Nach jahrelanger Diskussion zum demographische Wandel in Deutschland ist dieser nun auch in den Beteiligungsgesellschaften der Städte und insbesondere auch in der Beteiligungsverwaltung selbst mit voll Wucht angekommen. Dabei befindet sich das Beteiligungsmanagement von Bund, Ländern und Kommunen bereits seit geraumer Zeit in einem Professionalisierungsprozess, der nicht selten auch zu einer starken Arbeitsverdichtung führt. Auch

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