Fachvorträge für Aufsichtsrat, Beteiligungsmanagement und -controlling sowie Europäisches Beihilfenrecht

Erfolgreich seit über 10 Jahren aus der Praxis für die Praxis

28. Vortrag: Anforderungen an Betriebskommissionsmitglieder von Eigenbetrieben

Vorträge

28. Vortrag: Anforderungen an Betriebskommissionsmitglieder von Eigenbetrieben

-Rechte und Pflichten-

Das den Gemeinden durch Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz garantierte Selbstverwaltungsrecht umfasst auch das Recht auf wirtschaftliche Betätigung. Bei der Wahl der Rechtsform der wirtschaftlichen Betätigung kommt der Gemeinde ein weiter ermessensspielraum zu. Die Gemeinde kann zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rechtsform wählen. Die typischste öffentliche-rechtliche Organisationsform ist der Eigenbetrieb.

Auch wenn Eigenbetriebe einen Teil der allgemeinen Hoheitsverwaltung ohne eigene Rechtspersönlichkeit darstellen und Bestandteil des Gemeindehaushalts sind, haben sie mit der Betriebsleitung und der Betriebskommission eigene Organe, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten handeln müssen.

Um den Mandatsträgern bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zu helfen, wird mit dem Vortrag die Anforderungen die an die Mandatsträger in der Betriebskommission gestellt werden, welche Rechte und Pflichten hieraus resultieren, erläutert. Dabei wird am Beispiel der Praxis der Stadt Frankfurt am Main die Gremienarbeit übersichtlich und allgemein verständlich erläutert. Darüber hinaus werde einzelne Instrumente für eine erfolgreiche Gremienarbeit vorgestellt.

Nach oben scrollen