Fachvorträge für Aufsichtsrat, Beteiligungsmanagement und -controlling sowie Europäisches Beihilfenrecht

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26. Vortrag: Der kommunale Aufsichtsrat in der Wechselwirkung zum Anteilseigner Stadt

Vorträge

26. Vortrag: Der kommunale Aufsichtsrat in der Wechselwirkung zum Anteilseigner Stadt

Auf Basis der regulativen Rahmenbedingungen der (hessischen) Gemeindeordnung, des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Frankfurt am Main und den gesellschaftsrechtlichen Grundlagen gemäß GmbH-Gesetz und Aktiengesetz, erfolgt die Steuerung der städtischen Beteiligungsunternehmen im Konzernverbund Stadt Frankfurt a.M. über die Anteilseigner Funktion in die Gesellschafterversammlung. Dabei obliegt dem Magistrat („Stadtregierung“) als gesetzlicher Vertreter der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen der Gesellschafterfunktion der Stadt Frankfurt a. M. die Fragen der laufenden Verwaltung der Beteiligungsunternehmen (§ 66 HGO). Die Stadtverordnetenversammlung („Stadtparlament“) hingegen entscheidet gemäß § 51 Ziffer 11 HGO als Ausfluss des „Haushaltsrechts des Parlaments“ über die grundsätzlichen Fragen der Errichtung, der Erweiterung, der Übernahme, der Auflösung und der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen. Insofern bedarf der Magistrat („Stadtregierung“) in seiner Gesellschafterfunktion bei solchen Rechtsgeschäften der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung (Stadtparlament). Aufgrund der oben skizzierten rechtlichen Rahmenbedingungen obliegen die auf kommunaler Ebene demokratisch legitimierten Aufsichtsräten nicht nur die gesellschaftsrechtliche Pflicht der Überwachung der Geschäftsführung (§ 52 Absatz 1 GmbHG in Verbindung mit § 111 Absatz 1 AktG), sondern befindet sich in einem typischen Spannungsfeld von Interessen der Gesellschaft/Geschäftsführung, der Belegschaft des Unternehmens und den Anteilseigner Interessen der Gebietskörperschaft.

Für Ihre Tätigkeit in einem öffentlichen Unternehmen benötigen Aufsichtsratsmitglieder neben branchenspezifischem Wissen verlässliche Kenntnisse über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Spannungsfeld zwischen Gesellschaftsrecht und öffentlichen Auftrag, um Entscheidungen sicher treffen zu können. Die Arbeit in Aufsichtsratsgremien geht mit einer Reihe von Rechten und Pflichten für die individuellen Aufsichtsratsmitglieder und das Gremium insgesamt einher, die sich bei öffentlichen Unternehmen typischerweise aus verschiedenen regulativen Rahmenbedingungen (z.B. Gemeindeordnung, Public Corporate Governance Kodex, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz) ableiten. Angesichts des spezifischen Charakters öffentlicher Unternehmen sind die institutionellen und regulativen Rahmenbedingungen dieser Unternehmen an der Schnittstelle zwischen der privatrechtlichen Regelungssphäre und dem öffentlich-rechtlichen Regelungssphäre in der Regel besonders heterogen bzw. komplex. Dieser Kontext führt zu verschiedenen Herausforderungen für die Gremien und ihre Mitglieder: Unter anderen müssen sich die einzelnen Aufsichtsräte der jeweiligen spezifischen Anforderungen bewusst sein, ihr Verhalten muss sich danach ausrichten, die Abläufe und Strukturen müssen entsprechend der regulativen Anforderungen ausgerichtet sein und schließlich müssen sich Veränderungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen ebenfalls in einer angepassten Gremienarbeit wiederspiegeln.

Dieser Vortrag richtet sich sowohl an Vertreter kommunaler Aufsichtsräte, also auch an die Entscheider der kommunalen Gebietskörperschaften und den Vertretern des Beteiligungsmanagements.

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