-Überblick über die relevante Regelungen und Begrifflichkeiten-
Dieser Vortrag gibt einen Einstieg in eines der komplexesten und schwierigsten Themen des Beteiligungsmanagements. Denn häufig sind schon die Begrifflichkeiten Europäischer Institutionen nicht leicht verständlich.
Verbotene Beihilfen nach Artikel 107 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, besser bekannt als Teil des sog. Lissabon-Vertrages) ist jeder Vorteil ohne angemessene Gegenleistung, den das (Beteiligungs-) Unternehmen unter marktüblichen Bedingungen nicht erhalten hätte.
Neben den Beteiligungsunternehmen sind Kommunen und die kommunalen Gebietskörperschaften selbst direkt als sog. beihilfengewährende Stelle betroffen, wenn sie staatliche Zuschüsse zuwenden, Bürgschaften oder Darlehen gewähren.
In dem Vortrag werden die wesentlichen Regelungen und Begrifflichkeiten erläutert. Insbesondere werden auch die wesentlichen Instrumente zur Legalisierung EU-beihilfewidriger Zuwendungen dargestellt.