Fachvorträge für Aufsichtsrat, Beteiligungsmanagement und -controlling sowie Europäisches Beihilfenrecht

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14. Vortrag: Compliance für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen

Vorträge

14. Vortrag: Compliance für die Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen

-Compliance für mittlere und kleine GmbH’s-

Wenn man Compliance als das Befolgen von Regeln jedweder Art versteht, die der unternehmerischen Betätigung vorgegeben sind, ist es wichtig, dass die Kultur der Unternehmen bereits eine Anfälligkeit verhindert, ohne das es einer Überorganisation im Einzelnen bedarf. Dabei sind Korruption und Verletzung von Datenschutz und IT-Sicherheit neben weiteren unternehmensindividuellen Risikogebieten die wichtigsten Compliance-Risiken.

Die Compliance-Kultur in den Beteiligungsunternehmen sollte sich dabei nicht wesentlich von der Compliance-Kultur in der Kernverwaltung einer Kommune unterscheiden. Dabei muss der Mitarbeiter im Zentrum der Überlegungen stehen, wobei unter Mitarbeitern auch die angestellten Geschäftsführer zu verstehen sind. Für die Vorstände von Aktiengesellschaften sowie Aufsichtsratsmitgliedern gelten hierbei Besonderheiten.

Der Vortrag ist auf mittlere und kleine Beteiligungsgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH ausgerichtet. Denn gerade diesen Beteiligungsunternehmen fallen die Umsetzung der komplexen Compliance-Vorschriften häufig nicht leicht. Wichtig ist dabei, dass Compliance-Maßnahmen für die Beteiligungsunternehmen zu greifbaren Vorteilen führt.

Für die Beteiligungsunternehmen kann der Vorteil darin liegen, dass sie bei Einhaltung der vorgegebenen Standards entweder ihrerseits keine weitergehenden Anstrengungen unternehmen müssen, oder aber, dass die Berichtspflicht angesichts weitergehender interner Modelle quasi als Nebenprodukt erscheinen, die keinen erheblichen zusätzlichen Mehraufwand hervorruft.

Dies ist auch für das Erscheinungsbild nach außen und auch für die Rekrutierung neuer Mitarbeiter von Bedeutung. Insbesondere für die kleinen Beteiligungsunternehmen ist es wichtig, dass der organisatorische Aufwand dabei so gering wie möglich gehalten wird.

Deshalb scheint es sinnvoll eine Rahmenrichtlinie für alle Beteiligungsunternehmen konzernweit zu erstellen und mit entsprechenden standardisierten Arbeitshilfen zu hinterlegen.

Gegenstand des Vortrags ist die Präsentation einer entsprechenden Rahmenrichtlinie mit standardisierten Arbeitshilfen zu den Themen Verhaltensgrundsätze (Arbeitshilfe 1), Korruptionsprävention (Arbeitshilfe 2), Zuwendungen (Arbeishilfe 3) sowie Schenkungen, Spenden, Sponsoring (Arbeitshilfe 4).

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