Fachvorträge für Aufsichtsrat, Beteiligungsmanagement und -controlling sowie Europäisches Beihilfenrecht

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15. Vortrag: „Der strategische Aufsichtsrat“

Vorträge

15. Vortrag: „Der strategische Aufsichtsrat“

-Der Aufsichtsrat auf „Augenhöhe“ mit der Geschäftsführung-

Zur Erfüllung einer guten Unternehmensverfassung (sog. good corporate governance) ist die Rolle des Aufsichtsrats auf  „Augenhöhe“ mit der Geschäftsführung zu sehen. Besonders unternehmenspolitische / strategische Fragenstellungen (Gemeinwohlorientierung vs. Wirtschaftlichkeit) treten somit – nicht nur vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage der öffentlichen Hand – bei kommunalen Unternehmen in den Vordergrund. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Aufsichtsrat aufgrund der Funktionstrennung der Unternehmensorgane keine Geschäftsführungskompetenz übernehmen darf. Darüber hinaus sind nach den Gemeindeordnungen wesentliche strategische Fragestellungen (wie Errichtung, Übernahme und Veräußerungen von Unternehmensteilen, vgl. z.B.  51 Ziffer 11 Hessische Gemeindeordnung) dem kommunalen Gesellschafter und somit der Gesellschafterversammlung zugewiesen.

Aus praktischer Sicht kann die strategische Rolle des Aufsichtsrats jedoch durchaus von Vorteil sein, da das Unternehmen von Kenntnissen und Erfahrungen der Aufsichtsratsmitglieder profitiert, zumal häufig die Aufsichtsräte der kommunalen Unternehmen mit den wesentlichen kommunalpolitischen Akteuren besetzt sind. Allerdings kann der Aufsichtsrat nur dann strategische Impulse in die richtige Richtung geben, wenn er die aktuelle Situation des Unternehmens fundiert beurteilen kann. In dem Vortrag werden die Instrumente für eine strategische Unternehmensteuerung vorgestellt und erläutert.

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