-Praxisbeispiel: Das Risikomanagement des Beteiligungsmanagements der Stadt Frankfurt a.M.-
In Zeiten zunehmender kommunaler Aufgaben, reduzierter Finanzierungsspielräumen und hoher Leistungserwartungen der Öffentlichkeit gewinnt das Risikobewusstsein zunehmend auch in Städten und Gemeinden an Bedeutung. Entgegen der Regelungen (nach dem Aktiengesetz und analog auch nach dem GmbH-Gesetz) für die Beteiligungsgesellschaften existieren zwar für den „Konzernverbund“ Stadt bzw. Kommune in den Gemeindeordnungen bundesweit keine gesetzlichen Vorgaben zur aktiven Risikoüberwachung und -steuerung. Im Sinne einer vorausschauenden und nachhaltigen Haushaltssteuerung ist es jedoch angebracht, mit Hilfe eines strukturiert-systematischen Vorgehens Risiken zu identifizieren, zu bewerten und mit Handlungsempfehlungen zu versehen.
Üblicherweise werden bei einem Risikomanagementsystem eine strategische und eine operative Ebene unterschieden. Während die strategisch-politische Ebene im Wesentlichen die Gesamtstrategie des Risikomanagements und hierbei insbesondere die Bestimmung einer Risikotragfähigkeit unter Berücksichtigung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben vornimmt, bildet die operative Ebene einen wiederkehrenden Regelprozess ab. Letztere steht im Mittelpunkt des Praxisvortrages.
Bei der Erarbeitung des Internen Kontrollsystems (IKS) des Beteiligungsmanagement wurde bewusst auch eine praktikable Lösung geachtet. Sowohl für das Interne Überwachungssystem (IÜ) als auch für das Risikomanagementsystem (RMS) wurde im Wesentlichen auf bereits vorhandene Instrumente des Beteilgungsmanagement (z.B. Arbeitsanweisungen, Handbücher etc.) zurück gegriffen. Insofern leistet das entwickelte Risikomanagementsystem neben der Schaffung der Transparenz bei Risiken auch einen Beitrag zur internen Stärkung der Verwaltungsabläufe des Beteiligungsmanagements.