-Pflicht zur Transparenz und Kontrolle-
Der sog. Betrauungsakt als Rechtsakt einer staatlichen Stelle (z.B. Gebietskörperschaft), durch den einen Beteiligungsunternehmen die Durchführung einer gemeinwohlorientierten Tätigkeit (Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, kurz DawI) übertragen wird, reicht allein nicht aus.
Vielmehr bedarf es Parameter für die Berechnung, Überwachung und etwaige Änderung der Ausgleichszahlung sowie Vorkehrungen, die getroffen werden, damit keine Überkompensation entsteht bzw. etwaige überhöhte Ausgleichszahlungen zurückgezahlt werden.
Die Transparenzrichtlinie (2006/111/EG) bleibt durch das Almunia-Paket 2012 unverändert gültig. Danach sind alle Erbringer „gemischter Tätigkeiten (DawI- und Nicht-DawI Tätigkeiten) die staatlichen Ausgleichszahlungen erhalten verpflichtet getrennte Konten zu führen (sog. Trennungsrechnung).
Der Vortrag zeigt die Auswirkungen auf das Berichtswesen der Beteiligungsunternehmen bzgl. der Quartalsbericht-Erstattung an den Aufsichtsrat sowie bei der Erstellung des Jahresabschlusses und Wirtschaftsplans auf.