21. Vortrag: „Defizitabdeckung und EU-Beihilfen – formale Betrauung oder AGVO -“
Die EU-Kommission hat (mit der sog. kleinen AGVO-Reform) am 17. Mai 2017 neue Beihilfevorschriften genehmigt, nach denen bestimmte öffentliche Fördermassnahmen u.a. für Hafen, Flughäfen und Kultur unter bestimmten Bedingungen in den Anwendungsbereich der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) fallen und somit nicht mehr durch formalen Betrauungsakt oder durch ein aufwendiges Notifizierungsverfahren legitimiert werden müssen. In der Praxis