28. Vortrag: Anforderungen an Betriebskommissionsmitglieder von Eigenbetrieben
-Rechte und Pflichten- Das den Gemeinden durch Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz garantierte Selbstverwaltungsrecht umfasst auch das Recht auf wirtschaftliche Betätigung. Bei der Wahl der Rechtsform der wirtschaftlichen Betätigung kommt der Gemeinde ein weiter ermessensspielraum zu. Die Gemeinde kann zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Rechtsform wählen. Die typischste öffentliche-rechtliche Organisationsform ist der Eigenbetrieb. Auch wenn Eigenbetriebe