12. Vortrag: EU-Beihilfenrecht – „Konzernbetrachtung“ auf kommunaler Ebene
-Auswirkungen des EU-Beihilfenrechts auf die Kernverwaltung- Die Frage, ob die Gebietskörperschaften in Deutschland grundsätzlich als Obergesellschaft ihres gesamten Beteiligungsportfolios zu gelten haben, ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass häufig bereits weit über 50 % der Daseinsvorsorgeleistung der Gebietskörperschaften für den Bürger in rechtsformprivatisierter Form (also über kommunale Beteiligungsunternehmen) und nicht durch die Kernverwaltung erbracht