Fachvorträge für Aufsichtsrat, Beteiligungsmanagement und -controlling sowie Europäisches Beihilfenrecht

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4. Vortrag: Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder in öffentlichen Unternehmen

Vorträge

4. Vortrag: Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder in öffentlichen Unternehmen

-Rechte und Pflichten-

Öffentliche Unternehmen haben in der der Finanz- und Wirtschaftskrise bewiesen, dass auch unter der Federführung der öffentlichen Hand erfolgreich gewirtschaftet werden kann. Mehr denn je tragen diese Unternehme verlässlich zur Daseinsvorsorge für die Bürger bei.

Die häufigste Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Im Aufsichtsrat oder einem entsprechenden Überwachungsorgan wird der angemessen Einfluss (vgl. § 122 Abs. 1 Ziffer 3 der Hessischen Gemeindeordnung) der öffentlichen Hand sichergestellt.

Dabei werden die Vertreter der öffentlichen Hand in den Aufsichtsräten mit sehr unterschiedlichen, oftmals auch schwierigen rechtlichen Anforderungen konfrontiert. Beispielsweise kann die Doppelfunktion als Vertreter der Stadt bzw. des Kreises und als Mitglied des Aufsichtsrats einer Beteiligungsgesellschaft der entsprechenden Gebietskörperschaft zu Interessenkonflikten führen, etwa wenn einerseits die Pflichten zur Verschwiegenheit besteht, andererseits aber der Vertreter der Gebietskörperschaft Auskunftsansprüche anmeldet.

Um den Mandatsträgern bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zu helfen, wird mit dem Vortrag zu den Anforderungen an Aufsichtsratsmitglieder eine erste Orientierung gegeben. Dabei wird am Beispiel der Praxis der Stadt Frankfurt am Main die Gremienarbeit übersichtlich und allgemein verständlich erläutert. Darüber hinaus werde einzelne Instrumente für eine erfolgreiche Gremienarbeit vorgestellt.

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